Diensteid für Lehrer
Darkrond fragte, ob es stimme, dass Lehrer in BW nach der Landesverfassung einen Eid schwören müssen, ihre Schüler "in Ehrfurcht vor Gott" zu erziehen.
Nach kurzer Recherche kann ich sagen, dass das nicht der Fall ist.
Zwar heißt es in der Landesverfassung:
Artikel 12:
(1) Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.
Allerdings lautet der Diensteid in § 71 Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg (PDF):
§ 71 Diensteid
(1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen
und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und
das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott
helfe".
(2) Der Eid kann auch ohne die Worte "So wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
Lehrer müssen als Beamte also nicht einen Eid auf Gott schwören, noch, dass sie die Schüler "in Ehrfurcht vor Gott" erziehen werden.
Nach kurzer Recherche kann ich sagen, dass das nicht der Fall ist.
Zwar heißt es in der Landesverfassung:
Artikel 12:
(1) Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.
Allerdings lautet der Diensteid in § 71 Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg (PDF):
§ 71 Diensteid
(1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen
und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und
das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott
helfe".
(2) Der Eid kann auch ohne die Worte "So wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
Lehrer müssen als Beamte also nicht einen Eid auf Gott schwören, noch, dass sie die Schüler "in Ehrfurcht vor Gott" erziehen werden.
Zaphod_Beeblebrox - 9. Mär, 08:38
Baum (Gast) - 5. Nov, 13:22
Hallo zusammen,
darkronds Einwand ist völlig gerechtfertigt. Ich studiere auf Lehramt und eben dieser Punkte wurde auf schon das ein oder andere Mal mit Dozenten diskutiert. Der Eid beinhaltet die Verfassung und die hat obigen Wortlaut.
darkronds Einwand ist völlig gerechtfertigt. Ich studiere auf Lehramt und eben dieser Punkte wurde auf schon das ein oder andere Mal mit Dozenten diskutiert. Der Eid beinhaltet die Verfassung und die hat obigen Wortlaut.
wenn lehrer in baden-württemberg nach §71/1 ihren diensteid u.a. auf die landesverfassung ablegen, und diese dann in §12 die erziehung zur "ehrfurcht vor gott" fordert, ist das dann nicht genau das, was ich befürchte?